„Jetzt muss es schnell gehen“: Kommentar von Christian Meidlinger
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser aller Leben hat sich in den vergangenen Tagen und Wochen dramatisch verändert. Vielerorts herrschen Ungewissheit und Angst. Der neuen Situation muss die Politik mit klaren Maßnahmen begegnen, das ist ihre Aufgabe. Die Bundesregierung hat Ausgangsbeschränkungen erlassen, neue Gesetze schränken das Alltagsleben ein. Das macht bis zu einem gewissen Grad Sinn. Die Konzepte, die ursprünglich in Großbritannien und in den Niederlanden umgesetzt wurden – nämlich dem Virus weitgehend freie Fahrt zu lassen, bis es von selbst ausbrennt – haben sich als zu riskant und als falscher Weg erwiesen. Auch in schwierigen Zeiten wie diesen dürfen wir allerdings nicht über das Ziel hinausschießen. Bei aller Besorgnis gilt es, die Grenzen der Demokratie einzuhalten. Auch in Zeiten von Corona darf das Parlament keine Gesetze beschließen, die uns nachhaltig der individuellen Freiheit berauben. Darauf werden wir achten. Während der Kampf zur Eindämmung des Virus andauert, dürfen wir außerdem eine zweite Front nicht aus den Augen verlieren: Obwohl die Sozialpartner ein ausgezeichnetes Kurzarbeitszeitmodell verhandelt haben, hält die Arbeitslosigkeit mit Stand vom 1. April bei 562.522 Menschen. Die Bundesregierung hat zwar 38 Milliarden für Hilfsmaßnahmen zugesagt. Aber diese Hilfe muss auch dort ankommen, wo sie notwendig und wo sie verdient ist. Eine klare Absage an das Gießkannenprinzip: Unternehmen, die jetzt ArbeitnehmerInnen kündigen, dürfen keine Hilfe von uns SteuerzahlerInnen erhalten. Die Arbeit der MitarbeiterInnen der Länder, Städte und Kommunen ist das Rückgrat der Gesellschaft.
Warum keine Kurzarbeit?
Immer wieder taucht in der öffentlichen Diskussion derzeit die Frage auf, warum die Gemeinden MitarbeiterInnen vom Dienst freistellen, anstatt sie in Kurzarbeit zu schicken. Die einfache Antwort: Sie haben keine Wahl. Kurzarbeit findet per AMS-Durchführungsbestimmungen keine Anwendung für Beschäftigte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbände. Daher ist es für Städte und Gemeinden nicht möglich, Kurzarbeit zu beantragen. Kurzarbeit ist jedoch zum Beispiel für Kulturbetriebe und Sportverbände bzw. –vereine möglich. Hier ergeht der Appell der younion, vom Modell der Kurzarbeit Gebrauch zu machen.
Ein riesiges „Danke!"
Ein riesiges „Danke!" gebührt an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städte und Kommunen. Die Einrichtungen der Daseins-vorsorge funktionieren, mit Homeoffice in der Verwaltung, vor Ort in den Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen. Müll, Rettung, Wasser, Energie, Verkehr, all diese Einrichtungen funktionieren reibungslos. Der Applaus, den die Bürgerinnen und Bürger dieser Tage an ihren Fenstern, auf ihren Balkonen hören lassen, hat einen klaren Adressaten: Dieses Klatschen gehört euch. Zur Information: Die Politik nimmt an, dass es in diesen Bereichen zu keinem Verzicht der Arbeitsleistung von Gemeindebediensteten kommt. Wir werden die Gemeinden aber genau beobachten, und wir erwarten, dass es zu keinen Kündigungen kommt.
Kulturschaffende trifft es besonders hart
Besonders hart trifft die Krise die Kulturschaffenden. Alle Theaterbetriebe, Kinocenter und weitere kulturelle Ein-richtungen wurden geschlossen. Hier ist für viele Betriebe Kurzarbeit eine gute Möglichkeit für Angestellte und ArbeiterInnen. Wir fordern alle Unternehmungen auf, von Kündigungen Abstand zu nehmen. Dringend Hilfe benötigen unzählige freischaffende KünstlerInnen. Sie stehen vor existenziellen Problemen. Die Zahlungen aus dem Härtefonds müssen ohne Verzögerungen bei ihnen eintreffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich wünsche Ihnen und Ihren Familien in diesen turbulenten Zeiten alles erdenklich Gute – bleiben Sie gesund.
Ihr Christian Meidlinger