Hoher Einsatz, beste Qualität und exzellentes Fachwissen zeichnet die Arbeit der ÄrztInnen im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) aus. Durch von der EU eingeforderte Änderungen der Arbeitszeitbestimmungen für ÄrztInnen drohten den Kolleginnen und Kollegen im KAV massive Verschlechterungen. Die dadurch entstandenen Bedenken und Ängste sind mehr als verständlich.
In harten Verhandlungen konnte die Gewerkschaft ein Paket durchsetzen, das den Vergleich mit den Vereinbarungen in anderen Bundesländern nicht zu scheuen braucht.
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Jegliche Anwesenheit im Krankenhaus ist künftig bezahlte Dienstzeit. Jede Stunde über der Sollarbeitszeit ist eine Überstunde.
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Klare Regelung von Feiertagen: Feiertage, die auf Arbeitstage fallen, vermindern die monatliche Sollarbeitszeit in diesem Kalendermonat.
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Bezahlung sämtlicher erbrachter Stunden auf Basis tatsächlich geleisteter Stunden und einer 40-Stunden-Woche.
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Erhöhung des Grundgehaltes um 19% bis 29%.
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Überstunden werden deutlich besser bezahlt (bis zu 90 Euro).
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Für jeden geleisteten Nachtdienst gibt es zwei Gutstunden.
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Entgegen der ursprünglichen Absicht der Dienstgeberin, Einschränkungen vorzunehmen, bleibt Nebenbeschäftigung erlaubt.
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Entgegen der Absicht der Dienstgeberin werden keine Konkurrenzklauseln eingeführt.
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Die geplante Erhöhung des Hausanteils auf 25 Prozent wurde verhindert. Der Hausanteil bleibt unverändert.
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Die geplante Einführung von Rufbereitschaften konnte verhindert werden.
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Für Weiterbildung werden 6,5 Tage zur Verfügung gestellt.
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TurnusärztInnen erhalten fünf Tage Prüfungsurlaub.