Finanzamtsbestätigung jetzt online holen!
Vorsicht: Der Mitgliedsbeitrag kann beim Finanzamt nur von sogenannten „Einzelzahlern“ geltend gemacht werden, also jenen Personen, die ihren Beitrag persönlich mittels Banküberweisung oder durch den Betriebsrat bezahlen. Für jene Mitglieder, deren Beitrag über die Lohn- und Gehaltsverrechnung des Unternehmens entrichtet wird, steht keine Finanzamtsbestätigung zur Verfügung.
Abgerufen werden können die Finanzamtsbestätigungen für die letzten fünf Jahre. Die Bestätigungen sind jeweils ab Anfang Februar des Folgejahres abrufbar.